Abgaswartung für Benzin- und Dieselfahrzeuge
Warum und für wen ist die Abgaswartung wichtig?
Der Schweizer Gesetzgeber schreibt die Abgaswartung bei Fahrzeugen vor, die mit Benzin, Diesel oder Gas betrieben werden. Verschlechterungen im Abgasverhalten werden so frühzeitig erkannt und können behoben werden. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Belastung für Fussgänger und Umwelt nicht unnötig steigt.
Seit 2013 gelten glücklicherweise für viele Fahrzeuge weniger strenge Bestimmungen. Fahrzeuge, die über ein geeignetes (und anerkanntes) On-Board-Diagnosesystem (kurz: OBD) verfügen, sind seither nämlich von den periodischen Abgaswartungen befreit.
Alle anderen Fahrzeuge müssen weiterhin zweijährlich zur Abgaswartung, Benziner ohne Katalysator sogar jährlich. Was leider gerne vergessen geht: Hiervon sind insbesondere die beliebten Youngtimer und Oldtimer betroffen.
Wichtig: Als Fahrzeughalter sind Sie selbst für die termingerechte Abgaswartung verantwortlich. Bei Missachtung drohen üppige Bussen. Das gilt übrigens auch, wenn Sie kein gültiges Abgaswartungskokument im Auto mitführen.
Wie erkenne ich, ob mein Fahrzeug von der Abgaswartung befreit ist?
Offiziell sind Fahrzeuge von der Abgaswartung befreit, wenn sie über ein anerkanntes (!) On-Board-Diagnose-System (OBD) verfügen. Das deckt grundsätzlich alle modernen Fahrzeuge ab.
Aber Liebhaber von Youngtimer und Oldtimer sind natürlich trotzdem noch immer von der Abgaswartungspflicht betroffen. Das Kriterium OBD ist insofern etwas verwirrend, weil es eben auch OBD-Systeme gibt, die nicht anerkannt sind. Und wer, ausser Fachpersonen, kennt den Unterschied?
Wir versuchen deshalb, hier Licht in das Dunkel zu bringen.
Sicher befreit sind alle PKW, die vor dem 1. Januar 1976 erstmals zugelassen wurden.
Ebenfalls befreit sind Benziner-PKW, die mindestens die Abgasnorm Euro 3 erfüllen. Erkennen kann man das im Fahrzeugausweis im Feld 72 (Emissionscode). Wenn da B03, B04 oder ein höherer Wert steht, braucht es keine Abgaswartung.
Diesel-PKW müssen mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllen, um ebenfalls von der Abgaswartung befreit zu sein. Entsprechend muss der Emissionscode (Feld 72 im Fahrzeugausweis) mindestens B04 oder höher sein.
Zugegeben: Es gibt noch einige wenige zusätzliche Ausnahmen, die aber derart spezifisch sind, dass sie nur Halter von Sonderfahrzeugen betrifft. In solchen Fällen stehen wir gerne für eine Beratung zur Verfügung.
Unsere professionelle Abgaswartung
Unser Service bei Abgaswartungen umfasst die folgenden fünf bewährten Punkte:
1. Optik: Wir überprüfen alle abgasrelevanten Teile optisch auf Beschädigungen, Rost und dergleicehn.
2. Funktion: Im Anschluss unterziehen wir die Anlage einer Funktionskontrolle.
3. Instandsetzung: Bei Bedarf setzen wir defekte Komponenten in Stand oder ersetzen sie nach Herstellvorgaben (separate Verrechnung).
4. Messung: Mit professionellen Prüfgeräten testen wir die Abgasanlage und messen die notwendigen Emissionswerte.
5. Dokumentation: Letztlich halten wir die durchgeführten Arbeiten fest und ergänzen das Abgaswartungskodument nach Vorgabe des Gesetzgebers
Buchen Sie am besten gleich Ihren Termin für die Abgaswartung. Gerne beraten wir Sie auch über die gesetzlichen Anforderungen bei Ihrem Fahrzeug.
Wir empfehlen übrigens, die Abgaswartung mit einem regulären Service zu buchen, damit sparen Sie Zeit.
Als markenunabhängige Garage mit hoher Fachkompetenz bieten wir faire Preise für alle Fahrzeugtypen. Deshalb sind wir genau der richtige Partner für ihren Youngtimer. Natürlich sind auch Oldtimer willkommen.
Sorgen Sie mit uns für eine saubere Umwelt und optimale Fahrzeugleistung.
