Periodische Fahrzeugprüfung (MFK)

Was in Deutschland die Hauptuntersuchung (HU) oder umgangssprachlich TÜV ist, ist in der Schweiz die periodische Fahrzeugprüfung. Wir nennen sie kurz MFK (für Motor Fahrzeug Kontrolle). Die MFK ist vom Bund vorgeschrieben und muss zwingend durchgeführt werden, sobald ein Fahrzeug mit einem Schweizer Nummernschild eingelöst werden soll.

Prüfungsintervall

Personenwagen müssen das erste Mal nach 5 Jahren, zum 2. Mal nach weiteren 3 Jahren und dann alle 2 Jahre geprüft werden.

PrüfungIntervallFahrzeugalter
1.5 Jahre5 Jahre
2.3 Jahre8 Jahre
3.2 Jahre10 Jahre
4.2 Jahre12 Jahre
5. – x.2 Jahre14 – x Jahre

Achtung: Andere Fahrzeugkategorien haben andere Intervalle. So müssen zum Beispiel Lieferwagen und Wohnmobile die erste Prüfung bereits nach 4 Jahren absolvieren.

Weitere Informationen im Kurzformat:

  • Die Prüfung erfolgt beim Strassenverkehrsamt oder einer anerkannten Prüfstelle (z.B. TCS).
  • Das Aufgebot zur periodischen Prüfung erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt. Sie müssen sich nicht selber um einen Termin bemühen.
  • Das Fahrzeug muss den technischen Vorgaben entsprechen, darf keine Mängel aufweisen und muss gereinigt sein (Unterbodenwäsche der Autowaschanlage genügt nicht)

Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Strassenverkehrsamtes Zürich:

https://www.zh.ch/de/mobilitaet/fahrzeuge-kontrollschilder/fahrzeugpruefungen.html#-860307749

Unsere Dienstleistungen:

MFK bereitstellen inkl. Motor- & Chassiswäsche

Wir reinigen ihr Fahrzeug vorschriftsgemäss und kontrollieren es streng nach unserem eigenen Prüfprotokoll. Das Prüfprotokoll wird laufend an neue Bestimmungen angepasst und erweitert. Finden wir bei der Kontrolle Mängel, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und beheben die Mängel mit Ihrer Erlaubnis vor der Prüfung. Damit steigern wir die Erfolgschance am Kontrolltag massiv.

Ihre Vorteile:

  • Vorschriftgemäss gereinigtes Fahrzeug
  • Mängel werden vor der Prüfung behoben -> kein 2. Prüf-Termin notwendig

Vorführen am Prüftermin (nur in Kombination mit MFK bereitstellen)

Wir führen Ihr Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt vor und erledigen für Sie die Administration. Egal, ob Sie einen anderen Prüftermin oder -ort wünschen, wir übernehmen alle nötigen administrativen Arbeiten für Sie. Sollten bei der Prüfung unerwartet doch noch kleinere Mängel auftreten, dürfen wir diese in Eigenregie oder im RBV beheben. Das spart Ihnen einen 2. Prüftermin.

Ihre Vorteile:

  • Sie sparen sich Ihre wertvolle Zeit und müssen sich nicht  extra frei nehmen
  • kein 2. Termin wegen Kleinigkeiten notwendig

Reparaturbestätigungsverfahren (RBV)

Das Reparaturbestätigungsverfahren (RBV) kommt zum Zuge, wenn bei der periodischen Prüfung Mängel festgestellt wurden und diese im RBV bestätigt werden dürfen (Entscheid trifft der Prüfer). Wir sind ein berechtiger RBV-Fachbetrieb und dürfen somit bestätigen, dass die Mängel behoben wurden. Gerne übernehmen wir auch die nötige Reparatur vor dem RBV.

Ihre Vorteile:

  • kein 2. Prüftermin beim Strassenverkehrsamt nötig
  • kurzfristig verfügbare Termine auf Anfrage möglich
Weitere Informationen des Strassenverkehrsamtes zum RBV:

Unsere Empfehlung:

Sparen Sie sich den Stress und überlassen Sie uns die MFK. So können Sie sich auf die wichtigen Dinge im Leben konzentrieren.